Rechtsgebiete
Großer Markt 22A
66740 Saarlouis
Zweigstelle Konz
54329 Konz/Krettnach
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Vertretung von sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern. Unsere Erfahrung und unsere ständige Fortbildung in diesem Bereich gewährleisten die optimale Vertretung Ihrer Interessen.
Wir beraten, verhandeln außergerichtlich und führen Prozesse vor dem Arbeitsgericht für unsere Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung oder zum Aufhebungsvertrag, zu Fragen der Befristung, Vergütung und der Höhe der Urlaubsansprüche. Im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir auch zu rechtlichen Voraussetzungen einer Betriebsratswahl, der betrieblichen Mitbestimmung und im Tarifvertragsrecht.
Arbeitsverträge
Der Grundstein für Probleme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird oft schon gelegt, wenn beide Parteien sich noch vermeintlich einig sind, nämlich bei Abschluss des Arbeitsvertrages.
Die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen ist einer unserer Schwerpunkte – insbesondere in der Beratung von Arbeitgebern. Wir entwerfen für Ihr Unternehmen Arbeitsverträge, die die bestehenden Gegebenheiten korrekt aufnehmen und die erforderlichen wirksamen Regelungen enthalten.
Darüber hinaus beraten wir auch im Bereich des Arbeitsschutzes, z.B. zum Arbeitszeitgesetz oder zum Datenschutz.
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Wir stehen regelmäßig Arbeitsvertragsparteien bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zur Seite, sei es durch Kündigung, Ablauf einer vereinbarten Befristung oder Aufhebungsvertrag.
Grundsätzlich gilt: Je früher im Arbeitsverhältnis ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert wird, umso höher ist die Chance, die gewünschte Rechtsfolge oder einen optimalen Verhandlungserfolg herbeizuführen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten, sobald im Arbeitsverhältnis rechtliche Probleme auftauchen, einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, um sich einen Überblick über die rechtliche Situation zu verschaffen.
Schon beim „Ausspruch“ einer Kündigung müssen Formalien wie beispielsweise Fristen, Schriftform, ordnungsgemäße Vollmacht oder die Einbeziehung des Betriebsrates beachtet werden, um teure Nachteile zu vermeiden. Gestaltungsmöglichkeiten zu den Themenbereichen Freistellung, Urlaubsansprüche, Zeitkonten, Abfindung, Zeugnis zeigen wir im Vorfeld der Kündigung auf, so dass von verschiedenen Handlungsalternativen die für unseren Mandanten günstigste gewählt werden kann.
Zwar kann der Arbeitnehmer sich im Kündigungsschutzprozess selbst vertreten und spart die Kosten eines Rechtsanwalts. Sollte er jedoch gewisse arbeitsrechtliche Vorschriften nicht beachten, so kann auch die Kündigungsschutzklage -ganz unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Kündigung- scheitern. Im Falle einer Kündigung sind sehr kurze Fristen zu beachten. Gerne prüfen wir, ob Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten unserer Beauftragung trägt. Wenn Sie selbst finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwaltes und die Gerichtskosten zu tragen, übernimmt der Staat diese, wenn die Rechtverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.