Rechtsgebiete

Büro Saarlouis
Großer Markt 22A
66740 Saarlouis

Zweigstelle Konz
54329 Konz/Krettnach

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst das gesamte Recht, das den Teilnehmer am Straßenverkehr betrifft, gleichgültig, ob er sich eines Autos, Motorrades oder Fahrrades bedient. Seine Rechte als Fußgänger werden ebenso umfasst, wie die Rechte gewerblicher Nutzer von LKW, Baumaschinen und landwirtschaftlichen Geräten.

Teilnahme am Straßenverkehr birgt Risiken – für Vermögen und Gesundheit. Sollte sich ein solches Risiko realisieren, bewahren wir Sie vor nachteiligen Folgen.

1. Der Unfall / Schadensmanagement

Die Regulierung eines Unfalls ist schwierig. Wer kriegt was von wem? – auf den ersten Blick einfache Antworten auf diese Frage können juristisch sehr verzwickt sein. Von uns erfahren Sie, wie ein Unfall professionell reguliert wird, so beispielsweise ob Sie einen Sachverständigen benötigen, ob, wie lang und unter welchen Voraussetzungen Mietwagen ersetzt werden oder für Sie die Geltendmachung von Nutzungsunfall wirtschaftlich sinnvoller ist.

Hier können wir Ihnen am Besten weiterhelfen, wenn Sie möglichst kurzfristig nach dem Unfall mit uns Kontakt aufnehmen. So können wir den Schaden, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Autohaus und dem Sachverständigen Ihres Vertrauens, bestmöglich regulieren.

 

DESHALB: WÄHLEN SIE BEI EINEM UNFALL 06831/487880

 

Versicherungen haben immer das Interesse, an einer Schadensabwicklung zu sparen. Es ist nicht sinnvoll, den zu fragen, wer bezahlen soll, wie teuer es werden soll. Mit Ihrer Versicherungsprämie haben Sie sich das Recht erkauft, zu bestimmen, wie und durch wen Ihr Schaden reguliert wird.

Übrigens:
Die Kosten der Schadensregulierung, wie auch hier entstehende Gebühren und beispielsweise die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen werden von dem Unfallverursacher im Rahmen seiner Haftung übernommen.

Unten unter Punkt 2. finden Sie Hinweise, wie Sie sich im Falle eines Unfalls am Besten verhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich diese auszudrucken und griffbereit bei Ihren Fahrzeugpapieren aufzubewahren.

Wir regulieren zivilrechtlich

Unfallschäden
– Sachschäden, z.B. Fahrzeugschäden, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Ersatz von Schutzkleidung, Verdienstausfälle,
Haushaltsführungsschaden

– Personenschäden
Schmerzensgeld
Haushaltsführungsschaden (Hat Ihnen ein Versicherer schon einmal erklärt, was ein Haushaltsführungsschaden ist?)
Erwerbsschaden

2. Crash!………….. und nun? TEL.: 06831/487880

Beim Unfall sind Sie meist auf sich allein gestellt.

Deshalb hier ein paar Tipps, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterher laufen.

– Unfall sichern!

– Umgehend Polizei und – falls erforderlich – Rettungswagen rufen.

– Auch wenn’s schwer fällt – immer kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.

– Keine spontanen Schuldbekenntnisse!

– Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, eine Skizze anfertigen oder fotografieren.

– Notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und Halters (Fahrzeugschein), amtliches Kennzeichen sowie Versicherungsgesellschaft und Nummer Ihres Unfallgegners.

– Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie notfalls Unstimmigkeiten oder falsche Sachverhalte

– Lassen Sie sich vor Ort von nichts und niemanden beeinflussen.

– Werden Sie über die Notrufsäule oder den Zentralanruf der Kraftfahrtversicherer mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verbunden, lassen Sie sich auch von ihr nicht beeinflussen und treffen Sie keine festen Vereinbarungen, z.B. über die Erstellung eines Sachverständigengutachtens, die Reparatur in bestimmten Werkstätten u.v.m. Verweisen Sie die Versicherung am Besten direkt an Ihren Anwalt.

3. Ordnungswidrigkeits- und Strafrecht

Ein Verkehrsunfall löst neben den zivilrechtlichen – finanziellen – Folgen regelmäßig auch ordnungswidrigkeits- und strafrechtliche Konsequenzen aus.

Es drohen Bußgelder, Geld- oder Freiheitsstrafen, z.B. bei einer Trunkenheitsfahrt oder anlässlich eines Unfalls eingetretener Körperverletzungen. Fahrverbote oder Führerscheinentzug drohen.

Wir wahren Ihre Rechte.

4. Der Fahrzeugverkauf

– Finanzierung
– Leasing
– Garantieansprüche
– Gewährleistungsansprüche

Die Anschaffung und Veräußerung eines Fahrzeugs ist kompliziert, gleichgültig, ob es sich um ein gebrauchtes oder ein Neufahrzeug handelt oder ob das Fahrzeug zu Zweck der Freizeitgestaltung (Motorrad, Oldtimer) oder gewerblichen Zwecken (Transporter, LKW, Bau- oder landwirtschaftliche Maschinen) handelt.

Regelmäßig werden Vertragsformulare verwandt. Ihre juristischen Inhalte, insbesondere im sogenannten „Kleingedruckten“ sind dem Nutze oftmals nicht hinreichend verständlich, sie werden regelmäßig bei Vertragsschluss auch nicht in allen Details zur Kenntnis genommen.

Unterschiedliche rechtliche Einschätzungen des Vertragsinhalts führen bei Problemen mit dem Vertragsgegenstand zwangsläufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern. Verkompliziert wird die Rechtslage durch ergänzend abgeschlossene Verträge zur Finanzierung (Leasing, Mietkauf, Darlehn).

Wir schaffen Lösungen für Ihre Probleme.

5. Versicherung

Das Versicherungsrecht ist eng mit dem Verkehrsrecht verknüpft.

Versicherer sind in der Regel für die Schadenregulierung zuständig, sei es in ihrer Eigenschaft als Haftpflicht- oder Kaskoversicherer. Kombinierte Schadenregulierungen zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen sind komplex. Auf diese Möglichkeit wird seitens der Versicherer regelmäßig auch nicht hingewiesen.

In Einzelfällen können Versicherer gegenüber Versicherungsnehmern Regressansprüche geltend machen und bezahlte Beträge von einem Versicherten zurück verlangen.

In solchen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Dies gilt auch für etwaige Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Rechtsschutzversicherer.

Übrigens:
Wussten Sie, dass Sie in der Regel zu allen hier unter dem Stichwort „Verkehrsrecht“ aufgelisteten Themenkomplexen bei auftretenden Problemen Kostendeckung von Ihrem Rechtsschutzversicherer erhalten?

6. Öffentliches Recht

Fahrerlaubnisrecht

Wenn Ihnen im Zusammenhang mit einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen wird, verhängt der Strafrichter eine Sperrfrist, die verhindert, dass Ihnen innerhalb dieser Frist eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird.

Mit Ablauf dieser Frist wird Ihnen jedoch nicht automatisch eine neue Fahrerlaubnis erteilt.
Sie müssen diese bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragen.

Hier gilt es, das Verwaltungsverfahren zur Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis mit dem Strafverfahren abzustimmen, um Ihnen unnötige Nachteile zu ersparen.

Wir helfen Ihnen dabei.