Rechtsgebiete

Büro Saarlouis
Großer Markt 22A
66740 Saarlouis

Zweigstelle Konz
54329 Konz/Krettnach

Kosten

 

1. Höhe der Rechtsanwaltsgebühren
Die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren werden grundsätzlich nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert) gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hiervon kann unter den besonderen Voraussetzungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgewichen werden, wenn eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt über das Honorar geschlossen wird.

Einzelheiten werden Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutert.

2. Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, können wir in Ihrem Namen eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung richten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir eine Verpflichtung der Rechtsschutzversicherung zur Deckung vorab nicht überprüfen. Gegenüber der Rechtsschutzversicherung stehen wir in keinem Mandatsverhältnis.

Über die Begründung eines Mandatsverhältnisses entscheiden wir nach Rücksprache mit Ihnen, falls es Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung einer Deckungszusage geben sollte.

Sollte die Deckung nicht durch die Rechtsschutzversicherung erfolgen, so hat der Auftraggeber die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme selbst zu tragen, es sei denn, der Auftraggeber erhält Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

Der Umfang der Deckungszusage Ihres Versicherers ergibt sich aus Ihren Versicherungsbedingungen.

3. Beratungs- Prozesskostenhilfe
Sollten Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten der anwaltlichen Beratung oder der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu tragen, so besteht die Möglichkeit, dass der Staat im Rahmen von Beratungs-/Prozesskostenhilfe die Kosten unserer Inanspruchnahme trägt.

Beratungskostenhilfe können Sie bei dem Amtsgericht beantragen.

Das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Jedwede Bedenken, in eine Kostenfalle zu geraten, sind unbegründet. Vor jeder Mandatsübernahme klären wir mit Ihnen die Kostenfrage. Bedenken hinsichtlich unüberschaubarer Kostenrisiken sind unbegründet. Vor jeder Mandatsübernahme klären wir mit Ihnen die Kostenfrage.